Die privaten Krankenkassen sowie die Zusatzversicherungen können i.d.R. einen Beitrag zu ihrer Behandlung leisten. Die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen auch gegebenenfalls Ihre Behandlung. Meistens ist dann aber ein formloses Schreiben vom Arzt notwendig. (Privatrezept über die Empfehlung von Osteopathie). Grundsätzlich brauchen sie keine Verordnung wenn sie zur Behandlung kommen. Nur für die Erstattung ist dies eventuell notwendig.
Die Kosten für 60 Minuten Behandlung betragen in der Regel 100 Euro, können aber im Einzelfall abweichen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass nicht rechtzeitig - spätestens 24 Stunden vorher - abgesagte Termine in Rechnung gestellt werden.
Zuerst führen wir ein Gespräch, indem ich ihnen Fragen zu Ihrer gesundheitlichen Geschichte stelle. Anschließend folgt die osteopathische Untersuchung und Behandlung. Die Dauer beträgt zwischen 45 und 60 Minuten. Die Behandlungsabstände können je nach Diagnose Tage oder Wochen dauern.
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